Mittwoch, 20. November 2013

Sterbehilfe

Hallo Ihr Lieben,

heute bespreche ich das Thema "Sterbehilfe".

Durch die Telefon-Talkradio-Sendung "Domian" kam ich
auf dieses Thema.


Begriffserklärung:

Sterbehilfe (manchmal Euthanasie genannt) bezeichnet Handlungen, die
von der Hilfe und Unterstützung im Sterben – dem Übergang vom Leben
zum Tod – bis hin zur aktiven Tötung sterbender oder schwerstekranker
Menschen reichen. Sterbehilfe kann auch in Situationen erfolgen, bei denen
der Sterbeprozess bereits begonnen hat und unumkehrbar ist.


Gesetzliche Regelung:

Die aktive Sterbehilfe ist auch auf Verlangen des Patienten,
z.B durch einen Kopfschuss illegal.
Die indirekte aktive Sterbehilfe ist legal, solange der Patient sterben möchte.
Die indirekte aktive Sterbehilfe heißt zum Beispiel, dass ein Arzt Medikamente
verschreiben darf, die als Nebenwirkung einen schnelleren Tod herbeiführen.
Die passive Sterbehilfe ist ebenfalls legal, solange der Patient sterben möchte.
Hierbei werden lebensverlängernde Maßnahmen wie Beatmung oder künstliche
Ernährung unterlassen oder beendet. Auch eine Sterbebegleitung in Form von
Beistand und schmerzstillender Palliativmedizin gilt als passive Sterbehilfe.
Die Beihilfe zur Sterbehilfe ist legal, da das grundgesetzlich garantierte Selbstbestimmungsrecht jedem das Recht gibt zu leben, aber nicht die Pflicht, trotzdem dürfen Ärzte wegen des Arzneimittelgesetzes dafür keine geeigneten Wirkstoffe verschreiben.

Palliativmedizin = Erhöht bei schwerkranken Menschen die Lebensqualität,
aber senkt dafür die Lebensdauer.


Meine Meinung:

Ich finde es sollte jede Art der Sterbehilfe legalisiert werden,
solange der Mensch sehr krank ist und es leider keinen Weg
mehr gibt, Ihn zu heilen.










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